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Wussten Sie? |
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Geschrieben von Administrator
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Donnerstag, 31 Mai 2007 |
Wussten Sie, dass "Dolmetscher“ und "Übersetzer“ in Deutschland keine geschützten Berufsbezeichnungen sind? Darum ist es wichtig, z.B. zwischen Personen, die sich als zweisprachig bezeichnen, und ausgebildeten Dolmetschern / Übersetzern zu unterscheiden. Auch sollten Sie sich die Frage stellen,
für welchen Anlass Sie einen Dolmetscher suchen. Sicherlich gibt es Gesprächssituationen, für die Sie keinen Profi-Dolmetscher benötigen (bspw. bei einer privaten Einladung Ihres Geschäftspartners) und nicht immer erfordert es eine brillante Übersetzung (bspw. in einem internen Memo) aber wenn Sie die Inhalte Ihrer Konferenz fachlich korrekt übermittelt wissen wollen, einen Vertrag schließen oder mit einer Werbebroschüre neue Kunden gewinnen wollen, dann führt kein Weg an einem professionellen Sprachmittler vorbei.Der Ratgeber "Der richtige Dolmetscher - Ein kleiner Leitfaden “ hilft Ihnen, sich für den für Ihre Bedürfnisse passenden Dolmetscher zu entscheiden und beinhaltet zusätzlich eine Checkliste für Auftraggeber. "Ein kleiner Ratgeber - Übersetzung (k)eine Glückssache “ hilft Ihnen bei der Suchen nach einem Übersetzer.Bei der Zusammenarbeit mit Dolmetschern und Übersetzern werden Sie auf zahlreiche Fachbegriffe stoßen. Die wichtigsten Begriffe haben wir für Sie in einem Glossar erläutert.
Diese Kundeninformation wird Ihnen bereitgestellt von Raeke Dolmetschservice - Ihrem Sprachdienstleister. Wir beraten Sie gerne - denn Sprache verbindet. |
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 31 Mai 2007 )
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