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Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer geht im aktuellen Skandal um Datendiebstahl und illegale Kontenabbuchungen davon aus, dass "die Adressen der gesamten bundesdeutschen Bevölkerung" für Marketingzwecke im Umlauf sind. Zehn bis zwanzig Millionen Kontodaten würden von Callcentern für dubiose Geschäftspraktiken genutzt.  [mehr...]

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Wie kann man in die Private wechseln? PDF Drucken
Geschrieben von Robert Jacobi   
Dienstag, 04 September 2007
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Wie kann man in die Private wechseln?

Ist erst einmal der Entschluss gefallen, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollten unbedingt eingehende Vergleiche zwischen den zahlreichen Versicherern unternommen werden. Wenngleich diese sich in vielen Punkten ähneln, kann es zum Teil zu enormen Konditionsunterschieden kommen, die sich auf die monatlichen Beiträge auswirken.

Hält man denn die Vertragsunterlagen in Händen, wird man meist sehr schnell aufgefordert, einen Gesundheits- Check durchführen zu lassen.

Dazu gehört insbesondere das wahrheitsgemäße Beantworten von Fragen auch in Bezug auf zurück liegende Erkrankungen, Anomalien oder chronischen Leiden.

Zu diesem Zeitpunkt sollte man keineswegs den Fehler begehen, und seiner „alten“ Versicherung schon kündigen.

Zu den festen Grundsätzen bei einem Versicherungswechsel gehört immer, erst eine verbindliche und schriftliche Aufnahmebestätigung in Händen zu halten.

Erst dann kann man das Versicherungsverhältnis beenden und parallel dazu die Versicherungsbescheinigung der neuen Versicherung beilegen.

Derjenige, der freiwillig versichert ist, kann bei seinem Versicherer mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen.

Zu den besonderen „Fällen“ gehört auch, wenn sich die Einkommenssituation verändert. Übersteigen die monatlichen Bezüge in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze von jährlich 47 770 Euro, besteht die Möglichkeit, die Kündigung beim gesetzlichen Versicherer mit Wirkung zum Jahresende vorzunehmen. Jedoch muss auch gewährleistet sein, dass das erhöhte Einkommen auch für die Zukunft an Gültigkeit behält.

Als offizielle gewechselt gilt dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung schriftlich den Erhalt der Kündigung bestätigt hat. Lässt diese auf sich warten, sollte man unbedingt nachfragen, damit sich der Wechsel zum anderen Versicherer problemlos gestaltet.

Angestellte sollten ihren Arbeitgeber unverzüglich über den Wechsel in Kenntnis setzen, da dieser ja die Hälfte der Beiträge leistet; dies gilt jedoch nur bis zu einer festgesetzten Höhe, wie sich auch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Selbstbehalte sind jedoch hiervon ausgenommen; der Versicherte selber muss dafür finanziell aufkommen.

Wird eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung notwendig, sollte man sich bereits beim Vertragsabschluss darüber informieren.

Fällt das bisherige Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze, muss der Wechsler dies nachweisen können. Meist sind Belege erforderlich, die ausweisen, dass über den Zeitraum von einem Jahr das Monatseinkommen unter 3 975 Euro lag.

Verliert der Versicherte seine Arbeit, versichern die Agenturen für Arbeit das Mitglied automatisch bei der gesetzlichen Krankenkasse.
 

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Q: How many lawyers does it take to change a light bulb?
A: Whereas the party of the first part, also known as "Lawyer", and the
party of the second part, also known as "Light Bulb", do hereby and forthwith
agree to a transaction wherein the party of the second part shall be removed
from the current position as a result of failure to perform previously agreed
upon duties, i.e., the lighting, elucidation, and otherwise illumination of
the area ranging from the front (north) door, through the entryway, terminating
at an area just inside the primary living area, demarcated by the beginning of
the carpet, any spillover illumination being at the option of the party of the
second part and not required by the aforementioned agreement between the
parties.
The aforementioned removal transaction shall include, but not be
limited to, the following. The party of the first part shall, with or without
elevation at his option, by means of a chair, stepstool, ladder or any other
means of elevation, grasp the party of the second part and rotate the party
of the second part in a counter-clockwise direction, this point being tendered
non-negotiable. Upon reaching a point where the party of the second part
becomes fully detached from the receptacle, the party of the first part shall
have the option of disposing of the party of the second part in a manner
consistent with all relevant and applicable local, state and federal statutes.
Once separation and disposal have been achieved, the party of the first part
shall have the option of beginning installation. Aforesaid installation shall
occur in a manner consistent with the reverse of the procedures described in
step one of this self-same document, being careful to note that the rotation
should occur in a clockwise direction, this point also being non-negotiable.
The above described steps may be performed, at the option of the party of the
first part, by any or all agents authorized by him, the objective being to
produce the most possible revenue for the Partnership.
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